Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Attivita GmbH — Großhandel mit digitalen Softwarelizenzen

Stand: 26. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich, ausschließlicher Geschäftsverkehr mit Unternehmern

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Attivita GmbH, von-Galen-Str. 75, 33378 Rheda-Wiedenbrück (nachfolgend "Attivita") und ihren Kunden über die Lieferung digitaler Softwarelizenzen. Sie gelten für Bestellungen über die Website unter attivita.de ebenso wie für Bestellungen über die Programmierschnittstelle (nachfolgend "API") unter api.attivita.de.

(2) Attivita handelt ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Der Kunde versichert mit der Registrierung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Attivita ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen liefert. Abweichungen von diesen AGB bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

(4) Attivita ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für künftige Bestellungen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht vor Inkrafttreten, gelten die geänderten Bedingungen für Bestellungen ab diesem Zeitpunkt als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines Schweigens wird Attivita in der Mitteilung besonders hinweisen.

§ 2 Kundenkonto und Freischaltung

(1) Bestellungen setzen ein registriertes und von Attivita freigeschaltetes Kundenkonto voraus. Bei der Registrierung sind der Name des Ansprechpartners, eine geschäftliche E-Mail-Adresse, die Firmierung, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beziehungsweise Steuernummer, eine Telefonnummer sowie eine vollständige Rechnungsadresse anzugeben. Attivita kann die Vorlage eines Gewerbe- oder Handelsregisternachweises verlangen; dieser kann im Registrierungsvorgang übermittelt werden.

(2) Ein neu registriertes Konto erhält zunächst den Status "in Prüfung" und ist nicht bestellberechtigt. Die Freischaltung erfolgt nach Prüfung der Angaben durch Attivita. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht; Attivita kann die Freischaltung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(3) Der Kunde hat seine Angaben, insbesondere Firmierung, Rechnungsadresse und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, stets aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

(4) Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er haftet für alle Bestellungen, die über sein Konto abgegeben werden, es sei denn, er weist nach, dass die Nutzung nicht von ihm zu verantworten ist. Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten ist Attivita unverzüglich zu unterrichten.

(5) Attivita kann ein Kundenkonto sperren, wenn der Kunde gegen diese AGB verstößt, Angaben unrichtig sind, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht oder nicht mehr bestätigt werden kann oder der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist. Während einer Sperre sind Bestellungen über die Website und die API nicht möglich.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte im Shop und ihre Ausgabe über die API stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

(2) Mit dem Absenden der Bestellung im Shop oder dem Aufruf des Bestellendpunkts der API gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Lizenzen ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald Attivita die Bestellung bestätigt oder die Lizenzschlüssel bereitstellt. Die automatisierte Bestätigung des Bestelleingangs steht einer Annahme gleich, sofern in ihr Lizenzschlüssel ausgewiesen oder zur Abholung bereitgestellt werden.

(4) Bestellungen über die API gelten als vom Kunden autorisiert, wenn sie mit seinem Zugriffstoken übermittelt wurden.

§ 4 Preise, Rabatte und Umsatzsteuer

(1) Alle Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Maßgeblich ist der Preis, der dem Kunden im Zeitpunkt der Bestellung in seinem Kundenkonto beziehungsweise über die API angezeigt wird. Individuell vereinbarte Rabatte und Preisstaffeln werden bei der Preisermittlung automatisch berücksichtigt; die ausgegebenen Preise sind daher kundenspezifisch.

(3) Preise und Rabattkonditionen sind freibleibend und können für künftige Bestellungen geändert werden. Bereits geschlossene Verträge bleiben unberührt.

(4) Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem Sitz des Kunden:

a) Bei Kunden mit Sitz in Deutschland wird die deutsche Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe berechnet.

b) Bei Unternehmern mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erfolgt die Abrechnung bei Vorliegen einer gültigen, bestätigten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ohne deutsche Umsatzsteuer; die Steuerschuld geht nach dem Reverse-Charge-Verfahren auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung in seinem Sitzstaat ordnungsgemäß zu versteuern.

c) Bei Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union erfolgt die Abrechnung ohne deutsche Umsatzsteuer; etwaige im Bestimmungsland anfallende Steuern und Abgaben trägt der Kunde.

(5) Attivita prüft die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von Kunden aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und wiederholt diese Prüfung in regelmäßigen Abständen. Kann die Nummer nicht bestätigt werden, ist Attivita berechtigt, die Umsatzsteuer nachzuberechnen, bereits erteilte Rechnungen zu korrigieren und das Kundenkonto bis zur Vorlage einer gültigen Nummer zu sperren. Der Kunde hat Attivita den aus einer unrichtigen oder nicht mehr gültigen Nummer entstehenden Schaden zu ersetzen.

§ 5 Verfügbarkeit und Zuteilung der Lizenzschlüssel

(1) Die im Shop und über die API ausgewiesene Verfügbarkeit ist eine unverbindliche Momentaufnahme. Bestände werden aus geschäftlichen Gründen nur bis zu einer Obergrenze ausgewiesen; die tatsächlich verfügbare Menge kann höher sein. Für größere Abnahmemengen ist eine individuelle Abstimmung erforderlich.

(2) Attivita prüft bei jeder Bestellung die Verfügbarkeit. Reicht der Bestand für eine Position nicht aus, wird die Bestellung insgesamt zurückgewiesen und dem Kunden die betroffene Position mit der verfügbaren Menge mitgeteilt. Eine Teilausführung erfolgt nicht.

(3) Greifen mehrere Bestellungen zeitgleich auf dieselben Lizenzschlüssel zu, kann eine Bestellung mit einem entsprechenden Hinweis abgewiesen werden. Der Kunde kann die Bestellung in diesem Fall wiederholen.

(4) Ein Anspruch auf die Lieferung bestimmter, einzeln bezeichneter Lizenzschlüssel besteht nicht. Attivita bestimmt die Zuteilung aus dem jeweiligen Lizenzbestand.

§ 6 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt ausschließlich elektronisch. Ein körperlicher Versand von Datenträgern oder Verpackungen findet nicht statt.

(2) Die Lizenzschlüssel werden dem Kunden unmittelbar nach Vertragsschluss bereitgestellt, und zwar in seinem Kundenkonto, per E-Mail an die hinterlegte Adresse sowie — bei Bestellungen über die API — unmittelbar in der Antwort auf die Bestellung. Über die Bestellabfrage der API können die Schlüssel jederzeit erneut abgerufen werden.

(3) Die Lieferung erfolgt unabhängig vom Zahlungseingang, da die Abrechnung auf Rechnung erfolgt.

(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine zustellfähige E-Mail-Adresse zu hinterlegen und dafür zu sorgen, dass Nachrichten von Attivita nicht durch Filter abgewiesen werden. Die Bereitstellung im Kundenkonto gilt in jedem Fall als Lieferung.

(5) Mit der Bereitstellung geht die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung der Lizenzschlüssel auf den Kunden über. Attivita schuldet keine dauerhafte Vorhaltung; der Kunde hat die Schlüssel in eigenen Systemen zu sichern.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Die Abrechnung erfolgt auf Rechnung. Die Zahlung ist per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten.

(2) Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht im Kundenkonto ein abweichendes Zahlungsziel hinterlegt oder individuell vereinbart ist. Maßgeblich ist das in der Rechnung ausgewiesene Fälligkeitsdatum.

(3) Attivita rechnet Bestellungen gesammelt ab. Der Abrechnungszeitraum und der Abrechnungstag ergeben sich aus den im Kundenkonto hinterlegten Einstellungen. Noch nicht abgerechnete Bestellungen werden dem Kunden in seinem Konto ausgewiesen.

(4) Rechnungen werden elektronisch im PDF-Format bereitgestellt. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden und verzichtet auf eine Übermittlung in Papierform.

(5) Die Zahlung gilt erst mit vollständiger und vorbehaltloser Gutschrift auf dem Konto von Attivita als erfolgt. Teilzahlungen werden als solche erfasst und entlasten den Kunden nur in Höhe des gutgeschriebenen Betrages.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

§ 8 Kreditlimit

(1) Attivita räumt dem Kunden ein Kreditlimit ein, das im Kundenkonto hinterlegt ist. Das Kreditlimit begrenzt die Summe der noch nicht abgerechneten Bestellungen und der offenen, noch nicht bezahlten Rechnungen.

(2) Attivita prüft bei jeder Bestellung, ob der Bestellwert zusammen mit dem bereits bestehenden offenen Saldo das Kreditlimit überschreitet. Ist das der Fall, wird die Bestellung zurückgewiesen; dem Kunden werden das Kreditlimit, der offene Saldo und der verbleibende Rahmen mitgeteilt. Dies gilt für Bestellungen über die Website und über die API gleichermaßen.

(3) Attivita kann das Kreditlimit nach billigem Ermessen festsetzen, anpassen oder aufheben, insbesondere bei Zahlungsverzug, bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder bei einer negativen Bonitätsauskunft. Eine Herabsetzung wird dem Kunden mitgeteilt und wirkt für künftige Bestellungen.

(4) Ein Anspruch auf Einräumung oder Beibehaltung eines bestimmten Kreditlimits besteht nicht.

§ 9 Zahlungsverzug und Mahnwesen

(1) Zahlt der Kunde bis zum Ablauf des Zahlungsziels nicht, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug. Attivita kennzeichnet die Rechnung dann als überfällig.

(2) Attivita mahnt in mehreren Stufen. Die erste Zahlungserinnerung ergeht frühestens drei Tage nach Fälligkeit. Erfolgt keine Zahlung, folgen eine erste Mahnung frühestens vier Tage nach der Zahlungserinnerung, eine letzte Mahnung frühestens fünf Tage danach und eine abschließende Stufe frühestens weitere fünf Tage später. Die Mahnungen werden elektronisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt.

(3) Ab Verzugseintritt schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, insbesondere der Kosten der Rechtsverfolgung und des Forderungseinzugs, bleibt vorbehalten.

(4) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Attivita berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, das Kundenkonto zu sperren und sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen. § 321 BGB bleibt unberührt.

(5) Attivita ist berechtigt, Forderungen zum Zweck des Einzugs an Dritte abzutreten.

§ 10 Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt und Herstellerbedingungen

(1) Der Kunde erwirbt die an den gelieferten Lizenzschlüsseln bestehenden Rechte zur Weitergabe und Nutzung nach Maßgabe der Bedingungen des jeweiligen Softwareherstellers.

(2) Die Einräumung der Nutzungs- und Weiterveräußerungsrechte erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der jeweiligen Rechnung. Bis dahin ist die Weitergabe der Lizenzschlüssel an Dritte nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs des Kunden gestattet. Bei endgültiger Zahlungsverweigerung kann Attivita die eingeräumten Rechte zurückfordern und die Lizenzschlüssel sperren lassen, soweit dies technisch möglich ist.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Softwarehersteller einzuhalten und seine Abnehmer entsprechend zu verpflichten. Dies umfasst insbesondere Beschränkungen hinsichtlich des Nutzerkreises, der Anzahl der Geräte, der Laufzeit und des Einsatzgebiets.

(4) Einzelne Produkte sind nur für bestimmte Regionen oder Vertriebsgebiete bestimmt. Die hierzu im Shop und über die API ausgewiesenen Angaben zur Gültigkeitsregion sind verbindlich. Der Kunde darf solche Lizenzen nicht außerhalb des angegebenen Gebiets einsetzen oder abgeben und stellt Attivita von Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Verstoß gegen diese Beschränkung entstehen.

(5) Attivita schuldet keine Überlassung der Software selbst, keine Installation, keine Einrichtung, keine Schulung und keinen Support für die Software. Support leistet der jeweilige Hersteller nach dessen Bedingungen.

§ 11 Untersuchungspflicht, Mängel und Ersatzlieferung

(1) Der Kunde hat die gelieferten Lizenzschlüssel unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit zu prüfen. § 377 HGB gilt. Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Bereitstellung, in Textform anzuzeigen; versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

(2) Ist ein Lizenzschlüssel nicht aktivierbar oder bereits anderweitig verwendet, leistet Attivita Nacherfüllung durch Lieferung eines Ersatzschlüssels. Der Kunde hat Attivita die zur Prüfung erforderlichen Angaben, insbesondere den betroffenen Schlüssel und die Fehlermeldung des Herstellers, zu übermitteln.

(3) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 12.

(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Lieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(5) Eine Haftung für die Eignung der Software für die Zwecke des Kunden oder seiner Abnehmer wird nicht übernommen, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform zugesagt wurde.

§ 12 Haftung

(1) Attivita haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist, haftet Attivita auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Ansprüche Dritter ist im Rahmen des Absatzes 2 auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Für den Verlust von Daten haftet Attivita nur in Höhe des Aufwandes, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Lizenzschlüssel eigenständig zu sichern.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Attivita.

§ 13 Stornierung und Rücknahme

(1) Ein Recht des Kunden zur Rückgabe gelieferter Lizenzschlüssel oder zum Rücktritt ohne gesetzlichen Grund besteht nicht.

(2) Attivita kann Bestellungen aus Kulanz ganz oder teilweise stornieren, solange hierfür noch keine Rechnung erstellt wurde. Bei einer Teilstornierung verbleiben die vom Kunden bereits verwendeten Lizenzschlüssel in der Bestellung; die übrigen Schlüssel werden aus der Bestellung entfernt, der Bestellwert wird entsprechend herabgesetzt und die Schlüssel werden dem Lizenzbestand wieder zugeführt.

(3) Ist für eine Bestellung bereits eine Rechnung erstellt, erfolgt eine Korrektur ausschließlich durch Erstellung einer Gutschrift. Die ursprüngliche Rechnung bleibt aus Gründen der Nachvollziehbarkeit unverändert erhalten. Auch hier ist eine vollständige oder teilweise Gutschrift möglich.

(4) Lizenzschlüssel, die bereits aktiviert oder weitergegeben wurden oder deren Wert sich durch Zeitablauf gemindert hat, werden nicht zurückgenommen.

(5) Ein Anspruch auf Stornierung oder Gutschrift besteht nicht; die Entscheidung liegt im Ermessen von Attivita.

§ 14 Kein Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge steht nach den §§ 312g, 355 BGB ausschließlich Verbrauchern zu. Da Attivita nach § 1 Abs. 2 dieser AGB ausschließlich mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Verträge schließt, findet das Widerrufsrecht auf Verträge mit Attivita keine Anwendung.

§ 15 Nutzung der API

(1) Attivita kann dem Kunden auf Anfrage einen Zugang zur API einräumen. Die Freischaltung setzt ein freigeschaltetes Kundenkonto, eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ein vereinbartes Kreditlimit voraus. Ein Anspruch auf Einräumung eines API-Zugangs besteht nicht.

(2) Der Zugang erfolgt über einen Zugriffstoken, der dem Kundenkonto zugeordnet ist. Der Token bestimmt die Preisfindung und die Zuordnung der Bestellungen. Der Kunde hat den Token wie ein Passwort zu behandeln, ausschließlich serverseitig zu verwenden, nicht in client- oder browserseitigem Code offenzulegen und ausschließlich über verschlüsselte Verbindungen zu übertragen. Bei Verdacht auf Offenlegung ist Attivita unverzüglich zu unterrichten; Attivita kann den Token jederzeit sperren und neu ausgeben.

(3) Zugriffe sind nur bei freigeschaltetem Kundenkonto möglich. Bei gesperrtem oder noch nicht freigeschaltetem Konto werden Anfragen abgewiesen.

(4) Die Nutzung der API unterliegt Zugriffsbeschränkungen zum Schutz der Betriebssicherheit. Bei Überschreitung werden Anfragen vorübergehend abgewiesen. Der Kunde hat seine Abrufe so zu gestalten, dass sie den Betrieb nicht beeinträchtigen; für den laufenden Abgleich von Beständen und Preisen sind die bereitgestellten Benachrichtigungsfunktionen zu nutzen. Individuelle Grenzwerte können vereinbart werden.

(5) Dem Kunden ist es untersagt, die API oder den Shop automatisiert in einem Umfang abzurufen, der über den eigenen Geschäftsbedarf hinausgeht, Sicherungsmaßnahmen zu umgehen, den Zugang Dritten zu überlassen oder die über die API bezogenen Daten, insbesondere Preis- und Bestandsdaten, an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.

(6) Attivita stellt eine Testumgebung bereit, in der Bestellvorgänge ohne Rechtswirkung durchlaufen werden können. Die Testumgebung dient ausschließlich der Integration und befindet sich in der Erprobung; ein Anspruch auf ihre Verfügbarkeit oder auf einen bestimmten Funktionsumfang besteht nicht.

(7) Attivita kann Schnittstellen, Datenfelder und Endpunkte weiterentwickeln. Änderungen, die eine Anpassung bestehender Integrationen erfordern, werden dem Kunden mit angemessener Frist in Textform oder über die Dokumentation angekündigt.

(8) Bei einem Verstoß gegen diesen Paragraphen kann Attivita den API-Zugang ohne Vorankündigung sperren.

§ 16 Verfügbarkeit der Plattform

(1) Attivita bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von Shop und API, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Eine Vereinbarung über Dienstgüte besteht nicht, soweit sie nicht gesondert in Textform getroffen wurde.

(2) Attivita kann den Betrieb für Wartungsarbeiten vorübergehend einschränken oder unterbrechen. Planbare Wartungsfenster werden, soweit möglich, vorab angekündigt.

(3) Für Störungen, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Attivita beruhen, insbesondere auf Ausfällen von Telekommunikations- oder Rechenzentrumsdienstleistern, auf Angriffen auf die Infrastruktur, auf behördlichen Anordnungen oder auf höherer Gewalt, haftet Attivita nicht. Attivita wird den Kunden über solche Störungen und ihre voraussichtliche Dauer unterrichten.

§ 17 Vertraulichkeit

(1) Die zwischen den Parteien vereinbarten Preise, Rabattstaffeln, Kreditlimits und sonstigen Konditionen sowie die über die API bezogenen Preis- und Bestandsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht offengelegt werden.

(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind. Im letzteren Fall ist die andere Partei, soweit zulässig, vorab zu unterrichten.

(3) Die Verpflichtung besteht über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus für drei Jahre fort.

§ 18 Datenschutz

Attivita verarbeitet personenbezogene Daten, insbesondere die Kontaktdaten der Ansprechpartner des Kunden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten zu den Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Speicherdauern sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter attivita.de. Der Kunde stellt sicher, dass er die Ansprechpartner, deren Daten er an Attivita übermittelt, über diese Verarbeitung unterrichtet hat.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von Attivita in Rheda-Wiedenbrück.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist das für den Sitz von Attivita zuständige Gericht. Attivita bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(4) Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Attivita an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Attivita in Textform zulässig. § 354a HGB bleibt unberührt.

(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Attivita GmbH von-Galen-Str. 75, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Deutschland Geschäftsführer: Andreas Zurlo Amtsgericht Gütersloh, HRB 11840 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE331138451 E-Mail: info@attivita.de

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